Kontakt

Denken Sie bitte als gesetzlich Versicherte*r an die aktuelle Überweisung eines*r niedergelassenen Haus-/Fachärzt*in für das jeweilige Quartal. (Januar-März, April-Juni, Juli-September, Oktober-Dezember). Sollten Sie diese zu Ihrem Termin nicht zur Hand haben, müssen Sie eine Honorarvereinbarung unterschreiben – Sie haben dann 10 Tage Zeit, die Überweisung nachzureichen. Anderenfalls bekommen Sie auf Grund der Honorarvereinbarung eine Rechnung und Sie tragen die Kosten selbst.

Seit dem 08.04.2023 besteht keine FFP2-Maskenpflicht mehr beim Betreten des Zentrums. Sie können aber gerne weiterhin eine Maske tragen.